Jährlich 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung nachweisen — PAPraxis hilft dir, den Überblick zu behalten.
Jetzt starten — für den Preis eines KaffeesPraxisanleitende müssen jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung nachweisen (§4 Abs. 3 PflAPrV). Der Nachweiszeitraum ist das Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12. Ohne diesen Nachweis dürfen Praxisanleitende nicht als solche eingesetzt werden.
In der Praxis ist das eine Herausforderung: Fortbildungen verteilen sich über das ganze Jahr, manche dauern einen Tag, andere nur zwei Stunden. Den Überblick zu behalten, welche Stunden schon zusammengekommen sind und wie viele noch fehlen, kostet Zeit.
Datum, Thema, Dauer — Fortbildungen schnell dokumentieren. Auf Klick sehen, wie viele Stunden noch fehlen.
Visueller Fortschrittsbalken: Wie viele der 24 Pflichtstunden sind erreicht? Wann wird es knapp?
Alle Fortbildungen des aktuellen Jahres auf einen Blick. Am Jahresende sofort sehen, ob alles vollständig ist.
Fortbildungsübersicht als PDF exportieren — für den Arbeitgeber, die Pflegeschule oder das eigene Archiv.
Rechtliche Grundlage: Pflegeberufegesetz (PflBG) · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)
Hinter PAPraxis steckt kein Konzern — sondern eine Pflegepädagogin und selbst Praxisanleiterin, die jeden Tag sieht, wie viel Dokumentationsarbeit auf den Schultern der Praxisanleitenden liegt. PAPraxis ist aus der Praxis entstanden, für die Praxis. Zum Selbstkostenpreis — weil gute Werkzeuge nicht teuer sein müssen.
Weniger als ein Fachbuch pro Jahr — für dein komplettes digitales Praxisanleitungs-Werkzeug
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Monatlich kündbar — keine Knebelverträge, keine versteckten Kosten.